Selbstverständlich können deutsche Staatsangehörige auch im Ausland die Ehe schließen. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im jeweiligen Land geltenden Gesetzen von den zuständigen staatlichen oder religiösen Stellen geschlossen wurde und nicht gegen die in Deutschland geltenden rechtlichen Vorschriften zur Begründung einer Ehe, z.B. Verbot der Mehrehe, verstoßen.
Denken Sie daran, dass Sie sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für die Eheschließung in dem jeweiligen Land benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen die betreffenden deutschen Auslandsvertretungen oder die Konsulate bzw. Botschaften des Landes im Inland. In einigen Ländern reichen bereits Ihr Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde aus. Manche Staaten fordern aber auch die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Für die Ausstellung dieses Zeugnisses sind die gleichen Unterlagen wie für eine Anmeldung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt vorzulegen.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe sollten Sie sich eine Heiratsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie diese nicht automatisch erhalten. Grundsätzlich müssen die Heiratsurkunden von der Deutschen Botschaft in dem Land, in dem die Eheschließung vorgenommen wurde, legalisiert werden. Mit der Legalisation bestätigt die Deutsche Botschaft die Echtheit des Dienstsiegels und die Unterschrift der beglaubigenden Person. Mit einigen Ländern bestehen zwischenstaatliche Vereinbarungen. Statt der Legalisation wird eine Apostille verlangt. Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung durch die übergeordnete ausländische Behörde. Einige Länder haben mit Deutschland vereinbart, dass auch darauf verzichtet werden kann. Die Heiratsurkunde wird in der Form anerkannt, wie sie von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob Legalisation oder Apostille erforderlich sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Standesamt erkundigen.
Einige Länder stellen Urkunden nicht nur in der Landessprache aus, sondern erstellen auch Urkunden auf internationalen Vordrucken. Stellt Ihnen die ausländische Behörde keine Internationale Heiratsurkunde aus, sollten Sie die Urkunde von einem in Deutschland anerkannten Dolmetscher übersetzen lassen.
Teilweise haben Sie im Ausland nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Erklärung des Ehenamens. In Deutschland können Sie, wenn Sie es wünschen, eine Namenserklärung bei Ihrem Standesamt abgegeben. Ebenso können Sie die Eheschließung bei Ihrem Standesamt nachbeurkunden lassen.
Denken Sie auch daran, Ihre Eheschließung Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:
Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de.